Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat einen Vor­schlag für eine Richt­li­nie ange­nom­men, die es Gesell­schaf­ten erleich­tern soll, die Nut­zung digi­ta­ler Werk­zeu­ge und Ver­fah­ren im EU-Gesell­schafts­recht aus­zu­wei­ten. Der Vor­schlag soll die Geschäfts­tä­tig­keit grenz­über­schrei­tend täti­ger Unter­neh­men erleich­tern und für mehr Trans­pa­renz sor­gen. Die Rege­lung soll den büro­kra­ti­schen Auf­wand ver­rin­gern und dank eines EU-Gesell­schafts­zer­ti­fi­kats oder der Anwen­dung des Grund­sat­zes der ein­ma­li­gen Erfas­sung jähr­lich etwa 437 Mio Euro an Ver­wal­tungs­kos­ten ein­spa­ren. Der Vor­schlag wird zur wei­te­ren Digi­ta­li­sie­rung des Bin­nen­markts bei­tra­gen und ins­be­son­de­re klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men dabei unter­stüt­zen, in der EU grenz­über­schrei­tend tätig zu werden.

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