Bei vermuteter Erkrankung erfolgt ein Anruf bei TelNr 1450. Im Falle einer positiven Testung meldet das Labor die positiv getestete Person. Diese wird dann umgehend von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde informiert. Die Bezirksverwaltungsbehörde (BH) leitet alle erforderlichen Erhebungen und Untersuchungen, auch in Bezug auf Kontaktpersonen usw ein. Es besteht Auskunftspflicht für Inhaber, Beschäftigte, Kunden, Familienangehörige usw. Auf Basis der Ergebnisse aus den Erhebungen (Anzahl erkrankter Fälle, Intensität des Kontaktes zu erkrankten Personen, Kategorie 1 Hoch-Risiko-Exposition, Kategorie 2 Niedrig-Risiko-Exp) entscheidet die BH über die Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämpfung von COVID-19 ergriffen werden müssen und ordnet diese mittels Bescheid an. Infos finden Sie auf https://www.sichere-gastfreundschaft.at (siehe Beherbergung).
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