Ein in der EU ansässiges Unternehmen kann einen Antrag auf Bewilligung des AEO-Status, also den Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator), bei den Zollbehörden stellen. Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte erhalten Vorteile in Form von Vereinfachungen im Zusammenhang mit den Zollvorschriften und/oder Erleichterungen bei den sicherheitsrelevanten Zollkontrollen. Vor Erteilung einer Bewilligung für den Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten müssen die Zollbehörden prüfen, ob der Wirtschaftsbeteiligte die für den jeweiligen AEO-Status erforderlichen Kriterien erfüllt.
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