Cybersicherheit ist eine zentrale Herausforderung für unsere Wirtschaft und die Gesellschaft als Gesamtes. Am 16. Jänner 2023 ist die überarbeitete Richtlinie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS2) in Kraft getreten mit dem Ziel die Cybersicherheit und Resilienz in der EU zu verbessern. Für eine beachtliche Anzahl von Unternehmen in vielen Sektoren und deren Lieferanten bedeutet dies gesetzliche Vorgaben für Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen. Im Verkehr sind bestimmte mittlere und große Unternehmen in den Sektoren Luftfahrt, Schiene, Schifffahrt und Straße sowie Post- und Kurierdienste erfasst. Mit Hilfe des Online-Ratgebers der WKÖ können Sie feststellen, ob Ihr Unternehmen von den Regelungen betroffen ist. Der erweiterte Anwendungsbereich gilt erst ab der Umsetzung in nationales Recht, die bis 17. Oktober 2024 erfolgen muss.

Was bedeutet die NIS2-Richtlinie für Unternehmen?
