Für das Len­ken eines Fahr­zeu­ges mit Schalt­ge­trie­be sol­len Füh­rer­schein­be­sit­zer, deren Lenk­be­rech­ti­gung auf das Len­ken von Auto­ma­tik­fahr­zeu­gen ein­ge­schränkt ist, künf­tig min­des­tens sie­ben Fahr­stun­den auf einem Fahr­zeug mit Schalt­ge­trie­be absol­vie­ren müs­sen, dann erhal­ten sie einen unein­ge­schränk­ten Schein. Die­ses Aus­bil­dungs­er­for­der­nis (ein­schließ­lich einer aner­kann­ten Prü­fung) ent­hält der Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on für eine Ände­rung der EU-Füh­rer­schein-Richt­li­nie. Beim Lkw-Füh­rer­schein will die EU-Kom­mis­si­on auch ein nied­ri­ge­res Min­dest­al­ter von 17 Jah­ren erlau­ben, wenn ein Beglei­ter vor­han­den ist, der min­des­tens 25 Jah­re alt ist und min­des­tens fünf Jah­re einen C‑Führerschein sowie einen C95-Berufs­kraft­fah­rer-Ein­trag besitzt.

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