Für das Lenken eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe sollen Führerscheinbesitzer, deren Lenkberechtigung auf das Lenken von Automatikfahrzeugen eingeschränkt ist, künftig mindestens sieben Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolvieren müssen, dann erhalten sie einen uneingeschränkten Schein. Dieses Ausbildungserfordernis (einschließlich einer anerkannten Prüfung) enthält der Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderung der EU-Führerschein-Richtlinie. Beim Lkw-Führerschein will die EU-Kommission auch ein niedrigeres Mindestalter von 17 Jahren erlauben, wenn ein Begleiter vorhanden ist, der mindestens 25 Jahre alt ist und mindestens fünf Jahre einen C‑Führerschein sowie einen C95-Berufskraftfahrer-Eintrag besitzt.
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