CBAM ist die Abkür­zung für Car­bon Bor­der Adjus­t­ment Mecha­nism, das CO2-Grenz­aus­gleichs­sys­tem. Dies ist ein neu­es Kli­ma­schutz­in­stru­ment der Euro­päi­schen Uni­on. CBAM soll einen Anreiz für Erzeu­ger bestimm­ter Pro­duk­te außer­halb der EU schaf­fen, ihre Emis­sio­nen zu ver­rin­gern und will damit den glo­ba­len Kli­ma­schutz vor­an­trei­ben. Die Ver­ord­nung stellt ein ver­gleich­ba­res CO2-Beprei­sungs­ni­veau zwi­schen Waren unter­schied­li­cher Her­kunft her. Dem­nach sind sowohl Pro­duk­ti­ons­stät­ten inner­halb als auch außer­halb der EU betrof­fen. Mit dem Omni­bus-Paket 2025 hat die Kom­mis­si­on Ver­ein­fa­chun­gen in Bezug auf CBAM vor­ge­schla­gen: klei­ne Ein­füh­rer, vor allem KMU und Ein­zel­per­so­nen, sol­len von den CBAM-Ver­pflich­tun­gen befreit wer­den. Für gro­ße Unter­neh­men, die wei­ter­hin in den Anwen­dungs­be­reich des Grenz­aus­gleich­sys­tems fal­len, sol­len die Vor­schrif­ten ver­ein­facht werden.

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