Mit dem Verlustersatz (für bestimmte Branchen), der als neues Zuschussmodell eingerichtet wurde, können Verluste, die im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und dem 30. Juni 2021 angefallen sind / anfallen werden, entweder per Prognose im Voraus oder per Fakt im Nachhinein vom Staat (bis drei Mio Euro) ersetzt werden. Unternehmen bis 49 Mitarbeitern erhalten bis zu 90 Prozent ihrer Verluste, darüber hinaus bis zu 70 Prozent ihrer Ausfälle ersetzt (Vergleichszeitraum 2019). Die Antragstellung erfolgt über den Steuerberater auf FinanzOnline. Für denselben Zeitraum kann kein Umsatzersatz bezogen werden. Ein Umstieg vom Fixkostenzuschuss (bis 800.000 Euro) ist einmalig möglich, um den Unternehmen die Möglichkeit zu geben die günstigere Variante zu wählen.

Verlustersatz beantragbar ab 16. Dezember 2020
