Der Umsatzersatz für bestimmte Branchen (Seilbahnen, Fahrschulen, Flugschulen, Reisebusse, Ausflugsschiffe, Gastronomie, Beherbergung), der im Lockdown für geschlossene Betriebe gilt, wird auf den Dezember 2020 verlängert. Dabei werden 50 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat abgegolten und nicht mehr, wie zuletzt im November, 80 Prozent (Auszahlungsmonat doppelter Gehälter). Beantragbar ist der Umsatzersatz für den verlängerten Lockdown ab 16. Dezember wieder über FinanzOnline (bis 15. Jänner 2020). Der Umsatzersatz für Dezember (Zeitraum ab 7. Dezember 2020) ist neu zu beantragen und ist gem Vorgabe der EU-Kommission mit einem Höchstbetrag von 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt. (Details auf www.umsatzersatz.at sowie www.umsatzersatz.at/oenace)