Bei der Verlängerung befristeter Führerscheine fallen künftig auch bei den Klassen A (Motorrad), B (Pkw) und F (Traktor) keine Gebühren mehr für die Verwaltung an, sofern die Befristung aus gesundheitlichen Gründen besteht. Die Kosten für das ärztliche Gutachten bei Wiederholungsuntersuchungen für Verlängerungen von 30 Euro bleiben unverändert bestehen. Bezahlt werden müssen künftig daher nur noch 12,40 Euro für die Herstellung der Karte neben den Kosten für ärztliche Gutachten. Bei den Großklassen Lkw und Bussen bestand bisher schon eine Befreiung von den Verwaltungsgebühren. Betroffen sind laut Verkehrsministerium ungefähr 20.000 Personen pro Jahr. Personen mit befristeten Lenkberechtigungen mussten bisher für jede Verlängerung neben den Kosten für ärztliche Gutachten auch Verfahrenskosten in der Höhe von 49,50 Euro bezahlen (Ersparnis 37,10 Euro).

Verlängerung befristeter Führerscheine gebührenfrei ab 1. August
