Bei der Ver­län­ge­rung befris­te­ter Füh­rer­schei­ne fal­len künf­tig auch bei den Klas­sen A (Motor­rad), B (Pkw) und F (Trak­tor) kei­ne Gebüh­ren mehr für die Ver­wal­tung an, sofern die Befris­tung aus gesund­heit­li­chen Grün­den besteht. Die Kos­ten für das ärzt­li­che Gut­ach­ten bei Wie­der­ho­lungs­un­ter­su­chun­gen für Ver­län­ge­run­gen von 30 Euro blei­ben unver­än­dert bestehen. Bezahlt wer­den müs­sen künf­tig daher nur noch 12,40 Euro für die Her­stel­lung der Kar­te neben den Kos­ten für ärzt­li­che Gut­ach­ten. Bei den Groß­klas­sen Lkw und Bus­sen bestand bis­her schon eine Befrei­ung von den Ver­wal­tungs­ge­büh­ren. Betrof­fen sind laut Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um unge­fähr 20.000 Per­so­nen pro Jahr. Per­so­nen mit befris­te­ten Lenk­be­rech­ti­gun­gen muss­ten bis­her für jede Ver­län­ge­rung neben den Kos­ten für ärzt­li­che Gut­ach­ten auch Ver­fah­rens­kos­ten in der Höhe von 49,50 Euro bezah­len (Erspar­nis 37,10 Euro).

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