Ausgehen ist ab 1. Mai 2020 generell wieder erlaubt, dabei gilt es aber weiter den Mindestabstand von einem Meter einzuhalten, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Zwar wird es keine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in der Öffentlichkeit geben, beim Betreten von Kundenbereichen der Betriebsstätten sollen grundsätzlich Auflagen wie Mund-Naschen-Schutz für Kunden und Mitarbeiter sowie der 1m Abstand gelten. Sonderbestimmungen (mit der Option unter Auflagen davon abzuweichen) sollen gelten an Orten der Berufstätigkeit, für Fahrgemeinschaften oder Ausbildungseinrichtungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln kann der Abstand von einem Meter künftig unterschritten werden. Denn wenn die weitere Öffnung umgesetzt wird, wird es mehr Frequenz geben, so der Gesundheitsminister. Details enthält die geplante Lockerungsverordnung.

Verkehr vom Auslaufen der Ausgangsbeschränkungen betroffen
