Das Land Tirol verbietet ab 1. Jänner 2021 Nacht-Transitfahrten mit Lkw der Euroklasse VI auf der A12 Inntalautobahn. Das Fahrverbot gilt auf der A12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis westlich von Innsbruck (Zirl), weshalb Fahrten über die A13 Brennerautobahn nicht möglich sind. Lkw dürfen via A12 in eine Kernzone entlang der A12 liefern (wie beim Sektoralen Fahrverbot). In der sog (inneren) Kernzone (Bezirke IM, IL, I, KU, SZ) dürfen Lkw entladen oder beladen (Quelle oder Ziel in der Kernzone), dh ein Lkw aus Wien darf entladen oder abholen (eines von beiden). In der erweiterten Kernzone sind Fahrten via A12 nur zulässig, wenn sie innerhalb dieser Zone beginnen und zugleich auch enden (KI, LA, LZ, RE, ZE sowie acht Regionen in Bayern und Südtirol), dh ein Lkw aus Wien darf für das Entladen oder Abholen in der erweiterten Kernzone die A12 nicht benutzen (Quelle und Ziel in der erweiterten Zone, beides muss erfüllt sein). Es gelten Ausnahmen.
Abonnieren
Anmelden
0 Comments