Nach der expli­zi­ten Aus­nah­me des moderns­ten LKW mit Ver­bren­nungs­mo­tor von der Inves­ti­ti­ons­prä­mie folgt nun der nächs­te Rück­schlag für die Trans­port­bran­che, kom­men­tiert Gün­ther Reder, Fach­ver­bands­ob­mann für das Güter­be­för­de­rungs­ge­wer­be, die Plä­ne zur NoVA. Wie bekannt wur­de, ist ein Initia­tiv­an­trag im Par­la­ment ein­ge­bracht wor­den, der eine Aus­deh­nung der NoVA auch für Klein­trans­por­teu­re (Kraft­fahr­zeu­ge zur Güter­be­för­de­rung mit min­des­tens vier Rädern und einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se von nicht mehr als 3500 kg) vor­sieht. Knapp 6200 Klein­trans­por­teu­re öster­reich­weit wären von die­ser geplan­ten Ver­teue­rung durch die NoVA Aus­deh­nung betrof­fen. Die Norm­ver­brauchs­ab­ga­be ist bei der erst­ma­li­gen Zulas­sung in Öster­reich zu entrichten.

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