Die Bun­des­re­gie­rung setzt einen neu­en Rah­men für die Preis­ge­stal­tung an Tank­stel­len. Erhö­hun­gen sind künf­tig ledig­lich an drei fixen Tagen pro Woche zuläs­sig, näm­lich am Mon­tag, am Mitt­woch und am Frei­tag. Bis­her durf­ten die Tank­stel­len täg­lich um 12.00 Uhr die Prei­se anhe­ben. Ziel des Beschlus­ses ist es, den Markt zu sta­bi­li­sie­ren und kurz­fris­ti­ge Preis­sprün­ge ein­zu­däm­men. Preis­sen­kun­gen blei­ben wei­ter­hin jeder­zeit mög­lich. Damit sol­len star­ke und kurz­fris­ti­ge Preis­schwan­kun­gen gedämpft wer­den. Ver­hin­dern, dass die Prei­se stei­gen, kann die Maß­nah­me aber nicht. Vor­schlä­ge zu Steu­er­ent­las­tun­gen oder Preis­de­ckeln wer­den vor­erst nicht umge­setzt. Für die Regie­rung steht die Ver­sor­gungs­si­cher­heit im Vor­der­grund, gleich­zei­tig soll der Markt beru­higt wer­den. (© Mar­tin Rydlo)

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