Bei den Fahrtzeiten muss auf die stark erhöhte Anzahl an Bewilligungen für Sondertransporte und die sehr hohe Anzahl der vorgeschriebenen Begleitorgane der letzten zwei Jahre reagiert werden. Sobald die Begleitauflage Fahrzeuge mit Blaulicht vorschreibt, wird das Fahrzeitfenster unverändert in der Zeit von Mitternacht bis 5 Uhr vorgeschrieben. Für Mobilkräne, die mit der Begleitstufe blau entsprechend fahren müssen, gelten die Fahrzeiten von 23 Uhr bis 5 Uhr Uhr. Es gelten Ausnahmen (Ausdehnung der Fahrtzeit) für 4‑Achs und 5‑Achs Mobilkräne ohne Begleitung blau. Die Wiener Behörde hat damit die bisher festgelegten Fahrzeiten ausgeweitet.

Sondertransporte: In Wien Aufweichung der Nachtfahrtzeiten
