Bei den Fahrt­zei­ten muss auf die stark erhöh­te Anzahl an Bewil­li­gun­gen für Son­der­trans­por­te und die sehr hohe Anzahl der vor­ge­schrie­be­nen Begleit­or­ga­ne der letz­ten zwei Jah­re reagiert wer­den. Sobald die Begleit­auf­la­ge Fahr­zeu­ge mit Blau­licht vor­schreibt, wird das Fahr­zeit­fens­ter unver­än­dert in der Zeit von Mit­ter­nacht bis 5 Uhr vor­ge­schrie­ben. Für Mobil­krä­ne, die mit der Begleit­stu­fe blau ent­spre­chend fah­ren müs­sen, gel­ten die Fahr­zei­ten von 23 Uhr bis 5 Uhr Uhr. Es gel­ten Aus­nah­men (Aus­deh­nung der Fahrt­zeit) für 4‑Achs und 5‑Achs Mobil­krä­ne ohne Beglei­tung blau. Die Wie­ner Behör­de hat damit die bis­her fest­ge­leg­ten Fahr­zei­ten ausgeweitet.

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