Die Schwerverkehrskontrollorgane haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Bescheid im SOTRA-System (Behördendatenbank) elektronisch abzufragen. Aus Sicht des BMK ist es daher nicht zweckmäßig und auch nicht mehr zeitgemäß, wenn der Bescheid in Papierform mitgeführt werden muss. Der Erlass für Sondertransporte (SOTRA-Erlass) wird daher angepasst und klargestellt, dass das Mitführen des Bescheides in Papierform bei Kontrollen nicht mehr verlangt wird, wenn der Bescheid in elektronischer Form vorliegt (zB auf einem ipad). Auch der Ausdruck vor Ort soll (ebenfalls) entfallen (per im Begleitfahrzeug mitgeführtem Drucker). Dieser Erfolg der Interessenvertretung hilft den Akteuren (Transporteure, Begleiter, Polizei), Sondertransporte künftig zügiger abzuwickeln, indem unnötige Bürokratie und Stehzeiten vermieden werden.
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