Die Schwer­ver­kehrs­kon­troll­orga­ne haben grund­sätz­lich die Mög­lich­keit, den Bescheid im SOTRA-Sys­tem (Behör­den­da­ten­bank) elek­tro­nisch abzu­fra­gen. Aus Sicht des BMK ist es daher nicht zweck­mä­ßig und auch nicht mehr zeit­ge­mäß, wenn der Bescheid in Papier­form mit­ge­führt wer­den muss. Der Erlass für Son­der­trans­por­te (SOTRA-Erlass) wird daher ange­passt und klar­ge­stellt, dass das Mit­füh­ren des Beschei­des in Papier­form bei Kon­trol­len nicht mehr ver­langt wird, wenn der Bescheid in elek­tro­ni­scher Form vor­liegt (zB auf einem ipad). Auch der Aus­druck vor Ort soll (eben­falls) ent­fal­len (per im Begleit­fahr­zeug mit­ge­führ­tem Dru­cker). Die­ser Erfolg der Inter­es­sen­ver­tre­tung hilft den Akteu­ren (Trans­por­teu­re, Beglei­ter, Poli­zei), Son­der­trans­por­te künf­tig zügi­ger abzu­wi­ckeln, indem unnö­ti­ge Büro­kra­tie und Steh­zei­ten ver­mie­den werden.

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