In immer mehr Städ­ten wer­den Zufahrts­be­schrän­kun­gen ein­ge­führt. Die­se umfas­sen gene­rel­le oder selek­ti­ve Fahr­ver­bo­te für Kraft­fahr­zeu­ge, wobei selbst gene­rel­le Fahr­ver­bo­te Aus­nah­men beinhal­ten. Ins­be­son­de­re Fuß­gän­ger­zo­nen sind ein klas­si­sches Bei­spiel für ein gene­rel­les Fahr­ver­bot mit Aus­nah­men für den Lie­fer­ver­kehr, Ein­satz­fahr­zeu­ge und Per­so­nen­be­för­de­rung mit Pkw. Es ist wich­tig auch in Zukunft eine Logis­tik für Städ­te zu ermög­li­chen, damit das städ­ti­sche Leben am Lau­fen bleibt. Bei der Ver­an­stal­tung Smart bewe­gen, smart ver­sor­gen wer­fen Exper­ten einen Blick auf inno­va­ti­ve Ansät­ze, um auch in Zukunft die Logis­tik sicher zu stel­len. Sol­che Ansät­ze kön­nen tech­no­lo­gi­scher oder logis­ti­scher Natur sein sowohl beim Waren- als auch Per­so­nen­ver­kehr. (© Ado­be Stock | panimoni)

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