Am 1. Jän­ner 2023 über­nahm Schwe­den von Tsche­chi­en für die kom­men­den sechs Mona­te die EU-Rats­prä­si­dent­schaft. Als vier Prio­ri­tä­ten wur­den Wett­be­werbs­fä­hig­keit, Demo­kra­ti­sche Wer­te und Rechts­staat­lich­keit, Sicher­heit und Einig­keit sowie Öko­lo­gi­scher Wan­del und Ener­gie­wen­de defi­niert. Im Ver­kehrs­be­reich will sich die Prä­si­dent­schaft auf die Tri­log­ver­hand­lun­gen zur Ver­kehrs­ge­setz­ge­bung im Rah­men des Fit for 55-Pakets kon­zen­trie­ren. Außer­dem sol­len die Ver­hand­lun­gen zur TEN-Ver­ord­nung vor­an­ge­trie­ben wer­den. Von der Kom­mis­si­on wer­den im kom­men­den Halb­jahr Vor­schlä­ge zum Straßen‑, Schie­nen- und inter­mo­da­len Ver­kehr erwar­tet, dar­un­ter eine Über­ar­bei­tung der Füh­rer­schein­richt­li­nie und ein Paket für einen umwelt­freund­li­chen Güter­ver­kehr. Die Prä­si­dent­schaft beab­sich­tigt im Rat Ver­hand­lun­gen zu die­sen Vor­schlä­gen einzuleiten.

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