19-Jäh­ri­ge sol­len künf­tig als Lok­füh­rer im Ver­schub­dienst tätig sein kön­nen. Tho­mas Schei­ber, Obmann des Fach­ver­bands der Schie­nen­bah­nen, kann dies­be­züg­li­che Beden­ken nicht nach­voll­zie­hen. Wir haben mit einem ekla­tan­ten Fach­kräf­te­man­gel bei allen eisen­bahn­spe­zi­fi­schen Beru­fen zu kämp­fen. Der Lok­füh­rer ist nicht umsonst auf der Man­gel­be­rufs­lis­te. Für die­se aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen braucht es neue Lösun­gen. Die geplan­te Novel­le des Eisen­bahn­ge­set­zes ändert weder die umfas­sen­de Aus­bil­dung der Lok­füh­rer noch bestehen­de Sicher­heits­vor­keh­run­gen und ist vom EU-Recht aus­drück­lich vor­ge­se­hen. Die Gewerk­schaft vida warnt vor ihrer Ansicht nach mög­li­chen Sicher­heits­ri­si­ken. Ins­be­son­de­re wird die Mög­lich­keit kri­ti­siert, dass 19-Jäh­ri­ge als Lok­füh­rer im Ver­schub­dienst tätig sein kön­nen sowie die kur­ze Begut­ach­tungs­frist des Gesetzesentwurfs.

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