19-Jährige sollen künftig als Lokführer im Verschubdienst tätig sein können. Thomas Scheiber, Obmann des Fachverbands der Schienenbahnen, kann diesbezügliche Bedenken nicht nachvollziehen. Wir haben mit einem eklatanten Fachkräftemangel bei allen eisenbahnspezifischen Berufen zu kämpfen. Der Lokführer ist nicht umsonst auf der Mangelberufsliste. Für diese aktuellen Herausforderungen braucht es neue Lösungen. Die geplante Novelle des Eisenbahngesetzes ändert weder die umfassende Ausbildung der Lokführer noch bestehende Sicherheitsvorkehrungen und ist vom EU-Recht ausdrücklich vorgesehen. Die Gewerkschaft vida warnt vor ihrer Ansicht nach möglichen Sicherheitsrisiken. Insbesondere wird die Möglichkeit kritisiert, dass 19-Jährige als Lokführer im Verschubdienst tätig sein können sowie die kurze Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfs.
Abonnieren
Anmelden
0 Comments