Der Fach­ver­band der Schie­nen­bah­nen zeigt sich erfreut über die Ent­schei­dung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Arbeit und Wirt­schaft, die Man­gel­be­rufs­lis­te um Beru­fe des öffent­li­chen Ver­kehrs zu erwei­tern. Die­se Neue­rung betrifft unter ande­rem Zug­füh­re­rin­nen, Zug­füh­rer sowie Bus­len­ke­rin­nen und Bus­len­ker. Die Ent­schei­dung, die­se Schlüs­sel­be­ru­fe im Mobi­li­täts­sek­tor als Man­gel­be­ru­fe anzu­er­ken­nen, wird vom Fach­ver­band der Schie­nen­bah­nen schon lan­ge gefor­dert und als bedeu­ten­des Signal für die Bran­che und ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter gewer­tet. Ich bedan­ke mich bei Herrn Bun­des­mi­nis­ter Kocher, dass unse­re Rufe nun gehört wur­den, so Tho­mas Schei­ber, Obmann des Fach­ver­bands der Schie­nen­bah­nen. Unter den vom Minis­te­ri­um für 2024 ange­führ­ten ins­ge­samt 110 bun­des­wei­ten Man­gel­be­ru­fen befin­den sich nun zusätz­lich acht Beru­fe des öffent­li­chen Verkehrs.

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