Am 31. März 2024 sind Rumä­ni­en und Bul­ga­ri­en dem Schen­gen-Raum teil­wei­se bei­getre­ten. Damit gel­ten in den bei­den Staa­ten nun die Schen­gen-Vor­schrif­ten, auch für die Aus­stel­lung von Schen­gen-Visa. Die Kon­trol­len an den Luft- und See­bin­nen­gren­zen wur­den auf­ge­ho­ben, jedoch blei­ben die Kon­trol­len an den Land­gren­zen wei­ter­hin auf­recht. Um effek­ti­ver gegen ille­ga­le Migra­ti­on vor­zu­ge­hen, haben Rumä­ni­en und Bul­ga­ri­en via Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen Pilot­pro­jek­te gestar­tet, um das Asyl- und Grenz­ma­nage­ment zu ver­bes­sern sowie die poli­zei­li­che Zusam­men­ar­beit zu ver­stär­ken. Für einen unbe­schränk­ten Bei­tritt und damit die Auf­he­bung aller Grenz­kon­trol­len ist ein Beschluss des Rates notwendig.

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