Prak­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fun­gen und Fahr­stun­den dür­fen abge­hal­ten wer­den. Die­se Klar­stel­lung mach­te das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um auf sei­ner Web­site. Aus Sicht des Minis­te­ri­ums sind sowohl die Durch­füh­rung von Fahr­stun­den als auch die Abhal­tung von Fahr­prü­fun­gen nach der 3. Covid-19-Not­maß­nah­men­ver­ord­nung zuläs­sig. Die Füh­rer­schein-Aus­bil­dung gestal­tet sich jedoch wei­ter­hin schwie­rig bis unmög­lich. Denn seit dem zwei­ten har­ten Lock­down, der am 17. Novem­ber 2020 in Kraft trat, sind kei­ne Theo­rie­grup­pen­kur­se mehr mög­lich. Kli­ma­schutz­mi­nis­te­rin Eleo­no­re Gewess­ler will eine Lösung für theo­re­ti­sche Füh­rer­schein­kur­se und ist dies­be­züg­lich mit dem Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um in Abstim­mung (lt ORF). Groß­zü­gig per Gesetz ver­län­gert wur­den zuletzt abge­lau­fe­ne Übungs- und Aus­bil­dungs­fahr­ten­be­schei­de für die L17-Aus­bil­dung mit beglei­ten­dem Fah­ren mit Eltern bzw Angehörigen.

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