Praktische Führerscheinprüfungen und Fahrstunden dürfen abgehalten werden. Diese Klarstellung machte das Gesundheitsministerium auf seiner Website. Aus Sicht des Ministeriums sind sowohl die Durchführung von Fahrstunden als auch die Abhaltung von Fahrprüfungen nach der 3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung zulässig. Die Führerschein-Ausbildung gestaltet sich jedoch weiterhin schwierig bis unmöglich. Denn seit dem zweiten harten Lockdown, der am 17. November 2020 in Kraft trat, sind keine Theoriegruppenkurse mehr möglich. Klimaschutzministerin Eleonore Gewessler will eine Lösung für theoretische Führerscheinkurse und ist diesbezüglich mit dem Gesundheitsministerium in Abstimmung (lt ORF). Großzügig per Gesetz verlängert wurden zuletzt abgelaufene Übungs- und Ausbildungsfahrtenbescheide für die L17-Ausbildung mit begleitendem Fahren mit Eltern bzw Angehörigen.

Praktische Führerscheinprüfungen starten wieder (Puls 24)
