Die Phase 4 der Corona-Kurzarbeit läuft mit Ende Juni 2021 aus. Um die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen besonders treffsicher zu unterstützen, haben sich Sozialpartner und Bundesregierung auf folgende Neuregelung der Corona-Kurzarbeit geeinigt. Die Kurzarbeit (Phase 5) steht zukünftig in 2 Varianten zur Verfügung. Unverändert bleibt die Corona-Kurzarbeit für besonders betroffene Branchen. Weiters wird ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe (für alle übrigen Betriebe) geschaffen. Die Nettoersatzraten für den Arbeitnehmer bleiben unverändert (90 Prozent / 85 Prozent / 80 Prozent). Die Mindestarbeitszeit beträgt 50 Prozent (Modell vorläufig bis Juni 2022) bzw 30 Prozent (Modell vorläufig bis Dezember 2021).
Abonnieren
Anmelden
0 Comments