Die Pha­se 4 der Coro­na-Kurz­ar­beit läuft mit Ende Juni 2021 aus. Um die wei­ter von der Coro­na-Pan­de­mie betrof­fe­nen Unter­neh­men beson­ders treff­si­cher zu unter­stüt­zen, haben sich Sozi­al­part­ner und Bun­des­re­gie­rung auf fol­gen­de Neu­re­ge­lung der Coro­na-Kurz­ar­beit geei­nigt. Die Kurz­ar­beit (Pha­se 5) steht zukünf­tig in 2 Vari­an­ten zur Ver­fü­gung. Unver­än­dert bleibt die Coro­na-Kurz­ar­beit für beson­ders betrof­fe­ne Bran­chen. Wei­ters wird ein Über­gangs­mo­dell mit redu­zier­ter För­der­hö­he (für alle übri­gen Betrie­be) geschaf­fen. Die Net­to­er­satz­ra­ten für den Arbeit­neh­mer blei­ben unver­än­dert (90 Pro­zent / 85 Pro­zent / 80 Pro­zent). Die Min­dest­ar­beits­zeit beträgt 50 Pro­zent (Modell vor­läu­fig bis Juni 2022) bzw 30 Pro­zent (Modell vor­läu­fig bis Dezem­ber 2021).

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