Die Ver­hand­lungs­füh­rer von Rat und Par­la­ment haben letz­te Woche eine vor­läu­fi­ge Tri­log­e­ini­gung zur Ver­ord­nung über die Nut­zung von Fahr­weg­ka­pa­zi­tät im euro­päi­schen Eisen­bahn­raum erzielt. Ziel die­ses Geset­zes ist es, die Kapa­zi­täts­pla­nung für Züge zu har­mo­ni­sie­ren und durch Digi­ta­li­sie­rung effi­zi­en­ter zu gestal­ten, ins­be­son­de­re für den grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr. Die Pla­nung erfolgt künf­tig in drei Pha­sen, wobei natio­na­le Infra­struk­tur­be­trei­ber zustän­dig blei­ben und das Euro­päi­sche Netz der Infra­struk­tur­be­trei­ber (ENIM) mehr Koor­di­nie­rungs­be­fug­nis­se erhält. Es sol­len auch Sank­tio­nen ein­ge­führt wer­den, wenn Betrei­ber oder Unter­neh­men ihre Ver­pflich­tun­gen nicht ein­hal­ten, mit Aus­nah­men bei Not­fäl­len und Kri­sen. Der Geset­zes­vor­schlag muss noch vom Rat und Par­la­ment bestä­tigt wer­den. (© Ado­be Stock / Alterfalter)

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