Die Mitarbeiterprämie wurde nunmehr im Nationalrat beschlossen. Mit der Mitarbeiterprämie haben Unternehmen auch nächstes Jahr wieder die Möglichkeit, zusätzliche Zahlungen in Höhe von bis zu 3000 Euro zu gewähren und das steuer- und abgabenfrei. Die Mitarbeiterprämie ist die Verlängerung der bereits für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehenen Teuerungsprämie in modifizierter Form (Teuerungsprämie 2023 bis 2000 Euro steuerfrei, Auszahlung bis 15. Februar 2024). Im Gegensatz zu den Vorjahren muss die Prämie für 2024 in voller Höhe aufgrund von lohngestaltenden Maßnahmen erfolgen. Bei Fehlen eines Betriebsrates kann die Zahlung auf Basis einer entsprechenden kollektivvertraglichen Ermächtigung und einer vertraglichen Vereinbarung des Arbeitgebers für sämtliche Arbeitnehmer:innen erfolgen.
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