Ab 1. Jänner 2024 kommt es zu Änderungen der Bemautung. Die EU Wegekostenrichtlinie sieht eine Verringerung der verkehrsbedingten CO₂-Emissionen vor. So wird die Lkw-Maut ab 2024 um die CO₂-Emissionsklassen erweitert. Zur Überprüfung der CO₂-Emissionsklasse sind folgende drei Werte erforderlich: Datum der erstmaligen Zulassung, Fahrzeuguntergruppe und spezifischer CO₂-Emissionswert. Fahrzeuge mit einem Datum der erstmaligen Zulassung vor dem 01. Juli 2019 werden automatisch der CO₂-Emissionsklasse 1 zugeordnet, ebenso wie Fahrzeuge, für die noch keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die CO₂-Emissionsklasse 1 ist nicht nachweispflichtig. Mit dem CO₂-Emissionsklassen-Rechner kann mit wenigen Klicks die CO₂-Emissionsklasse für das Fahrzeug vorab ermittelt werden.
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