Die sog Tech­ni­sche Schwer­ver­kehr­kon­trol­le betrifft Schwe­re Lkw, Bus­se und (haupt­säch­lich gewerb­lich genutz­te) Trak­to­ren. Zur Durch­füh­rung der Kon­troll­schrit­te mit anfäng­li­cher Unter­wegs­kon­trol­le samt Sicht­prü­fung, gründ­li­che­rer Unter­wegs­kon­trol­le und Prü­fung der Ladungs­si­che­rung benö­ti­gen die dafür ein­ge­set­zen Prü­fer (des Stra­ßen­si­cher­heits­diens­tes zur anfäng­li­chen Unter­wegs­kon­trol­le) sowie die Prüf­or­ga­ne (aus der Behör­de zu Män­gel­ein­stu­fung nach der ver­tief­ten Kon­trol­le, Land, ASFI­NAG) eine Aus­bil­dung. Land­wirt­schaft­li­che Trak­to­ren (mit Ver­wen­dungs­be­stim­mung 10 im Zulas­sung­schein) sind nicht der Fokus. Die Kontroll(dicht)e und die Kon­troll­aus­wahl erfol­gen abge­stimmt unter Beach­tung der Risi­ko­ein­stu­fung des Unter­neh­mens. Fest­ge­legt sind wei­ters Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten wie das Befund­blatt zur Ladungs­si­che­rung und Kontrollberichte.

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