In Räumen, in denen zB Beratungsgespräche, Services in Kunden-Anwesenheit oder Zahlungen an Kassenpulten stattfinden, müssen sämtliche Personen eine Maske tragen, dh Kunden und Mitarbeiter. Alternativ zur Maske können Mitarbeiter auch durch eine mechanische Schutzvorrichtung geschützt werden. Bauliche Schutzvorrichtungen (wie Schutzwände aus Acrylglas, Glas, Folien, sog Spuckschutze), die zuletzt idR ohnehin nicht abgebaut und weiter verwendet wurden, bekommen ihre Bedeutung (vom Mai) wiederum zurück. Mitarbeiter dürfen dann ihre Masken ablegen, sofern zwischen den Personen eine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet. Unverändert bleiben die Regeln der neuen Lockerungsverordnung für Massenbeförderungsmittel oder Fahrgemeinschaften. Neuerungen gelten im Gastro- und Veranstaltungsbereich.
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