Die Regie­rung plant nächs­te Öff­nungs­schrit­te in wei­te­ren Berei­chen des täg­li­chen Lebens. Ab dem 12. Febru­ar ent­fällt die 2G-Regel im Han­del und damit in Berei­chen mit Lauf­kund­schaft (wie Fahr­schu­len), dh 2G ent­fällt und es gilt nur noch FFP2-Mas­ken­pflicht. In Öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln, in Taxis und bei Fahr­ge­mein­schaf­ten gilt unver­än­dert eben­falls FFP2-Mas­ken­pflicht. In Seil­bah­nen gilt unver­än­dert 2G bei den Kun­den. Ab dem 19. Febru­ar 2022 wird die 2G-Regel in der Gas­tro­no­mie zur 3G-Regel über­ge­lei­tet. Die Gül­tig­keit von PCR-Tests wird für die Gas­tro­no­mie auf 48 Stun­den ver­kürzt – für alle ande­ren Berei­che bleibt die Gül­tig­keit von PCR-Tests wie bis­her bei 72 Stun­den (außer Wien). Soll­ten PCR-Tests nicht ver­füg­bar sein, gel­ten auch Anti­gen­tests für die Dau­er von 24 Stun­den. Für die Mit­ar­bei­ter gilt wei­ter­hin 3G. End­gül­ti­ge Details ste­hen erst mit der Ver­öf­fent­li­chung des Bun­des­ge­setz­blat­tes fest.

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