Die Regierung plant nächste Öffnungsschritte in weiteren Bereichen des täglichen Lebens. Ab dem 12. Februar entfällt die 2G-Regel im Handel und damit in Bereichen mit Laufkundschaft (wie Fahrschulen), dh 2G entfällt und es gilt nur noch FFP2-Maskenpflicht. In Öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis und bei Fahrgemeinschaften gilt unverändert ebenfalls FFP2-Maskenpflicht. In Seilbahnen gilt unverändert 2G bei den Kunden. Ab dem 19. Februar 2022 wird die 2G-Regel in der Gastronomie zur 3G-Regel übergeleitet. Die Gültigkeit von PCR-Tests wird für die Gastronomie auf 48 Stunden verkürzt – für alle anderen Bereiche bleibt die Gültigkeit von PCR-Tests wie bisher bei 72 Stunden (außer Wien). Sollten PCR-Tests nicht verfügbar sein, gelten auch Antigentests für die Dauer von 24 Stunden. Für die Mitarbeiter gilt weiterhin 3G. Endgültige Details stehen erst mit der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes fest.
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