Im UVP-Verfahren werden die Auswirkungen von Investitionen (Infrastruktur, Windkraft‑, bestimmte Photovoltaikanlagen, Anlagen zur Speicherung, Leitung von Energie usw) auf die Umwelt beschrieben und beurteilt (Umweltverträglichkeitsprüfung). Schädliche, belästigende, belastende Auswirkungen sollen verhindert, verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden. Die aktuelle UVP‑G Novelle beschleunigt Genehmigungsverfahren und erhöht die Effizienz von Verfahren (Prioritätensetzung hinsichtlich der Umwelt, Setzung von Fristen, Online- und Hybrid-Verhandlungen). Bestimmte Tatbestände werden adaptiert bei Seilbahnen, Skigebieten, Industrie- und Gewerbeparks, Parkplätzen, Wasserkraftwerken oder kommen neu bei Logistikzentren.

Künftige UVP soll Investitionen der Unternehmen erleichtern
