Ab dem 1. Oktober 2026 werden E‑Mopeds (E‑Fahrzeuge ohne Tretunterstützung oder mit Gashebel bis 25 km/h) in Österreich rechtlich als Kraftfahrzeuge der Klasse L1e‑B eingestuft und dürfen nicht mehr auf Radwegen fahren. E‑Mopeds müssen die normale Fahrbahn nutzen und dürfen Radwege oder Radfahrstreifen nicht mehr befahren. Die Fahrzeuge (L1e-B-Fahrzeuge) benötigen eine offizielle Zulassung sowie eine Kennzeichentafel. Weiters ist eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Dafür ist eine Eintragung in die Genehmigungsdatenbank mittels COC notwendig. Sollte kein COC-Papier vorhanden sein, ist eine Einzelgenehmigung notwendig. Zudem benötigen Lenkerinnen und Lenker mindestens eine Lenkberechtigung der Klasse AM (Mopedführerschein). Es gilt eine gesetzliche Helmpflicht nach dem Kraftfahrgesetz sowie eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille wie für Kraftfahrzeuge. (© Angelov | stock.adobe.com)

