Am 17. Okto­ber 2023 wur­de das jähr­li­che Arbeits­pro­gramm der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on vor­ge­stellt. Im Ver­kehrs­sek­tor schlägt die Kom­mis­si­on vor, den jähr­li­chen Bericht der Fahr­ten­schrei­ber­prü­fer durch eine Online-Ver­öf­fent­li­chung mit ent­spre­chen­den Aktua­li­sie­run­gen zu erset­zen. Eben­so soll der jähr­li­che Bericht über Unfall­un­ter­su­chun­gen in der Zivil­luft­fahrt, auf­grund sei­ner Red­un­danz mit dem jähr­li­chen Sicher­heits­be­richt der Euro­päi­schen Agen­tur für Flug­si­cher­heit, abge­schafft wer­den. Die Plä­ne umfas­sen zudem eine ver­stärk­te Digi­ta­li­sie­rung der Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten zur Ermitt­lung der höchst­zu­läs­si­gen Abmes­sun­gen bestimm­ter Stra­ßen­fahr­zeu­ge. Wei­ter­hin sol­len Ver­ein­fa­chun­gen bei den Zoll- und Umsatz­steu­er­erklä­rungs­pflich­ten sowie beim Nach­weis der Zulas­sung zum kom­bi­nier­ten Ver­kehr ein­ge­führt wer­den. Ob die ange­streb­ten Ent­las­tun­gen tat­säch­lich umge­setzt wer­den, bleibt abzuwarten.

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