Für Transitfahrten mit Pkw, mit dem Motorrad und dem Lkw durch Tirol gelten Ausfahr-Verbote von der Autobahn bzw Fahrverbote auf mehreren Landesstraßen (B, L) und dem niederrangigen Straßennetz (Gemeindestraßen) in den Bezirken Innsbruck-Stadt, Innsbruck-Land, Kufstein und Reutte. Dies soll verhindern, dass Durchreisende im Falle eines Staus von der Autobahn abfahren und das niederrangige Straßennetz verstopfen. Die ersten Verbote, die für alle Kraftfahrzeuge gelten und auch in Navigationsgeräte eingespielt werden, treten zu Pfingsten in Kraft, gelten auch im Sommer und enden im September. Der Ziel‑, Quell- und AnrainerInnenverkehr ist von den jeweiligen Fahrverboten ausgenommen. Die Tiroler Polizei und eigens dafür beauftragte und geschulte Straßenaufsichtsorgane kontrollieren die Fahrverbote zudem an neuralgischen Punkten.
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