Auto­fah­re­rin­nen und Auto­fah­rer, die teils durch­ge­hend auf der Über­hol­spur oder der Mit­tel­spur fah­ren sind nicht nur ein Ärger­nis für ande­re Fah­rer. Sie bege­hen auch einen Ver­stoß, der mit einer hohen Geld­stra­fe geahn­det wer­den kann. Das Rechts­fahr­ge­bot besagt, dass auf mehr­spu­ri­gen Stra­ßen außer­halb des Orts­ge­biets grund­sätz­lich so weit rechts gefah­ren wer­den muss, wie es zumut­bar und mög­lich ist. Wer auf dem mitt­le­ren oder lin­ken Fahr­strei­fen fährt, obwohl der rech­te über eine Distanz von 300 bis 400 Meter frei ist, macht sich straf­bar. Die­se Ver­kehrs­über­tre­tung kann bis zu 726 Euro kos­ten. Einen Links­fah­rer mit Licht­hu­pe oder Drän­geln zu nöti­gen nach rechts zu wech­seln oder ihn sogar rechts zu über­ho­len kos­tet auch 726 Euro Stra­fe, wird dabei auch der Min­dest­si­cher­heits­ab­stand unter­schrit­ten sind 2180 Euro fäl­lig und der Füh­rer­schein wird für min­des­tens ein hal­bes Jahr abgenommen.

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