Das Paket der Regierung beinhaltet mehrere Maßnahmen, die Betrieben helfen können, die durch die Unwetter in eine Notsituation geraten sind. Zunächst gibt es Erleichterungen im steuerlichen Bereich. Kosten im Zusammenhang mit Hochwasserschäden können von Betrieben geltend gemacht werden. Die Wirtschaft begrüßt außerdem das vereinfachte Verfahren bei der Kurzarbeit, das Betrieben zugutekommt, in denen aufgrund der Überschwemmungen keine oder nur eingeschränkte Beschäftigung möglich ist. Dabei gilt Folgendes: Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden, das Beratungsverfahren vor Kurzarbeit entfällt. Darüber hinaus stehen Garantien und Sonderkredite für betroffene Unternehmen bereit. Mit den zinslosen Krediten soll rasch wieder Liquidität hergestellt werden, das Kreditvolumen beträgt bis zu 100 Mio Euro.
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