Das Paket der Regie­rung beinhal­tet meh­re­re Maß­nah­men, die Betrie­ben hel­fen kön­nen, die durch die Unwet­ter in eine Not­si­tua­ti­on gera­ten sind. Zunächst gibt es Erleich­te­run­gen im steu­er­li­chen Bereich. Kos­ten im Zusam­men­hang mit Hoch­was­ser­schä­den kön­nen von Betrie­ben gel­tend gemacht wer­den. Die Wirt­schaft begrüßt außer­dem das ver­ein­fach­te Ver­fah­ren bei der Kurz­ar­beit, das Betrie­ben zugu­te­kommt, in denen auf­grund der Über­schwem­mun­gen kei­ne oder nur ein­ge­schränk­te Beschäf­ti­gung mög­lich ist. Dabei gilt Fol­gen­des: Der Antrag kann rück­wir­kend gestellt wer­den, das Bera­tungs­ver­fah­ren vor Kurz­ar­beit ent­fällt. Dar­über hin­aus ste­hen Garan­tien und Son­der­kre­di­te für betrof­fe­ne Unter­neh­men bereit. Mit den zins­lo­sen Kre­di­ten soll rasch wie­der Liqui­di­tät her­ge­stellt wer­den, das Kre­dit­vo­lu­men beträgt bis zu 100 Mio Euro.

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