Der Här­te­fall-Fonds ist eine För­de­rung der Bun­des­re­gie­rung für Selb­stän­di­ge, die wegen der Coro­na­vi­rus-Kri­se in Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten gera­ten. Seit 16. Jän­ner 2021 kann aus dem Här­te­fall-Fonds eine Unter­stüt­zung (nicht rück­zahl­ba­rer Zuschuss) für das zehn­te Coro­na-Monat (von 16. Dezem­ber bis 15. Jän­ner 2021) bean­tragt wer­den. Die maxi­ma­le För­der­hö­he beträgt der­zeit zwölf­mal 2500 Euro (also in Sum­me 30.000 Euro). Der Här­te­fall­fonds, der auf Klein- und Kleinst­un­ter­neh­men abzielt, wird nun um drei Mona­te von 15. März bis 15. Juni 2021 (Betrach­tungs­zeit­raum) ver­län­gert. Über die Wirt­schafts­kam­mer sind bis­her 940 Mio an 211.000 Per­so­nen aus­ge­zahlt wor­den. Ver­län­gert wird wei­ters die Aus­zah­lung der Pend­ler­pau­scha­le an jene, die im Home­of­fice arbei­ten. Der EU-Bei­hil­fen­de­ckel wird von 800.000 Euro auf eine Mio Euro angehoben.

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