Mit Jahresbeginn 2023 wurden zahlreiche Vorschriften für Gefahrguttransporte auf allen Verkehrsträgern geändert. Nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist gelten die Neuerungen ab 1. Juli 2023. Bei den Binnenverkehrsträgern Straße (ADR), Schiene (RID) und Binnenschifffahrt (ADN) sind nun ausschließlich die neuen Vorschriften anzuwenden. Neuerungen gibt es etwa bei den Begriffsbestimmungen, bei den Sonderbestimmungen oder bei der Prüfung und Zulassung von Tanks. Ebenso gibt es zu zugelassenen Materialien einige Änderungen. So dürfen faserverstärkte Kunststoffe nun auch für ortsbewegliche Tanks verwendet werden. Recycling-Kunststoffe, die aus gebrauchten Industrieverpackungen gewonnen wurden, sind für starre Kunststoff-IBC und für Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehältern verwendbar. Großverpackungen dürfen für mehrere beschädigte/defekte Lithiumbatterien (LP906, P 911) verwendet werden.
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