Inter­na­tio­na­le Zug­ti­ckets wer­den in Öster­reich ab 2023 von der Umsatz­steu­er befreit. Die­se Befrei­ung gilt aller­dings nur für den öster­rei­chi­schen Stre­cken­teil. Das grenz­über­schrei­ten­de Bahn­fah­ren wird güns­ti­ger und die Ände­rung sei ein wich­ti­ger Schritt für einen fai­re­ren Wett­be­werb zwi­schen Bahn und Flug­zeug, so das Kli­ma­schutz­mi­nis­te­ri­um in einem State­ment. Der­zeit wer­den für den Stre­cken­teil in Öster­reich zehn Pro­zent Umsatz­steu­er fäl­lig. Wie hoch die Erspar­nis ist, hängt von der Stre­cke ab und wie hoch der Stre­cken­an­teil in Öster­reich ist. Die geplan­te Umsatz­steu­er­be­frei­ung auf inter­na­tio­na­le Zug­ti­ckets ist Teil des Abga­ben­än­de­rungs­ge­set­zes 2022, das am Mon­tag in Begut­ach­tung geschickt wur­de. Nach Beschluss im Natio­nal­rat soll die Ände­rung mit 1. Jän­ner 2023 in Kraft treten.

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