Die Gültigkeitsdauer der vor dem 31. Dezember 2021 erfolgreich abgeschlossenen Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 134a Luftfahrtgesetz läuft spätestens am 30. Juni 2024 ab. Daher müssen alle Personen, die diese Überprüfung erfolgreich absolviert haben und deren Daten noch nicht in der vom BMK bereitgestellten Anwendung Zuverlässigkeitsüberprüfung (Aviation Security, ZÜP) im Unternehmensserviceportal erfasst wurden, ihre Zuverlässigkeitsüberprüfungsdaten bis spätestens 31. Mai 2024 übermitteln. Da erwartet wird, dass insbesondere in den Monaten April bis Juni 2024 eine hohe Nachfrage besteht, wird empfohlen, die Daten für die Zuverlässigkeitsüberprüfung so bald wie möglich zu übermitteln. Nähere Informationen zum Ablauf können der Homepage des BMK entnommen werden.

Für Flughafenverkehr Zuverlässigkeit updaten bis 31. Mai 2024
