Die Gül­tig­keits­dau­er der vor dem 31. Dezem­ber 2021 erfolg­reich abge­schlos­se­nen Zuver­läs­sig­keits­über­prü­fun­gen gemäß § 134a Luft­fahrt­ge­setz läuft spä­tes­tens am 30. Juni 2024 ab. Daher müs­sen alle Per­so­nen, die die­se Über­prü­fung erfolg­reich absol­viert haben und deren Daten noch nicht in der vom BMK bereit­ge­stell­ten Anwen­dung Zuver­läs­sig­keits­über­prü­fung (Avia­ti­on Secu­ri­ty, ZÜP) im Unter­neh­mens­ser­vice­por­tal erfasst wur­den, ihre Zuver­läs­sig­keits­über­prü­fungs­da­ten bis spä­tes­tens 31. Mai 2024 über­mit­teln. Da erwar­tet wird, dass ins­be­son­de­re in den Mona­ten April bis Juni 2024 eine hohe Nach­fra­ge besteht, wird emp­foh­len, die Daten für die Zuver­läs­sig­keits­über­prü­fung so bald wie mög­lich zu über­mit­teln. Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Ablauf kön­nen der Home­page des BMK ent­nom­men werden.

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