Der Energiekostenzuschuss II startet: Unternehmen müssen sich bis 2. November 2023 voranmelden. Der Antragstart erfolgt ab 9. November 2023. Der Förderungszeitraum ist das gesamte Jahr 2023. Gegenüber dem Energiekostenzuschuss I sind einige Neuerungen zu beachten (hinsichtlich Energieintensität, Beihilfenhöhe). Die Wirtschaft begrüßt die nunmehrige Einigung auf die für die Betriebe so wichtige Energiehilfe. Angesichts der konjunkturell enorm schwierigen Zeiten sei die nunmehrige Antragsstellung zum EKZ II ein längst überfälliges Positivsignal, weil Wachstum nur über Entlastung möglich ist. Die Hartnäckigkeit in den Verhandlungen, auch des Wirtschaftsministeriums, hat sich ausgezahlt. Gefördert werden Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf, Heizöl, Pellets, Hackschnitzel.

Für Energiekostenzuschuss II voranmelden ab 2. November 2023
