Der Ener­gie­kos­ten­zu­schuss II star­tet: Unter­neh­men müs­sen sich bis 2. Novem­ber 2023 vor­anmel­den. Der Antrag­start erfolgt ab 9. Novem­ber 2023. Der För­de­rungs­zeit­raum ist das gesam­te Jahr 2023. Gegen­über dem Ener­gie­kos­ten­zu­schuss I sind eini­ge Neue­run­gen zu beach­ten (hin­sicht­lich Ener­gie­in­ten­si­tät, Bei­hil­fen­hö­he). Die Wirt­schaft begrüßt die nun­meh­ri­ge Eini­gung auf die für die Betrie­be so wich­ti­ge Ener­gie­hil­fe. Ange­sichts der kon­junk­tu­rell enorm schwie­ri­gen Zei­ten sei die nun­meh­ri­ge Antrags­stel­lung zum EKZ II ein längst über­fäl­li­ges Posi­tiv­si­gnal, weil Wachs­tum nur über Ent­las­tung mög­lich ist. Die Hart­nä­ckig­keit in den Ver­hand­lun­gen, auch des Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums, hat sich aus­ge­zahlt. Geför­dert wer­den Treib­stof­fe, Strom, Erd­gas, Wärme/Kälte, Dampf, Heiz­öl, Pel­lets, Hackschnitzel.

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