Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten sog kennzeichenlose E‑Mopeds ab Oktober 2026 nicht mehr als Fahrräder. Auf E‑Mopeds und damit auf Radwegen sind viele Essenszusteller unterwegs. Kennzeichenlose E‑Mopeds (Sitz-E-Scooter, Fahrradmopeds) werden künftig wie klassische Mopeds (Motorfahrräder) mit Verbrennermotor als Kraftfahrzeug eingestuft (allesamt Fahrzeuge der Klasse L1e‑B). Damit einher geht eine Zulassung (Kennzeichen), technische Genehmigung, Sturzhelmpflicht bis zur AM-Führerscheinpflicht (mit Sofortwirkung für alle ab Jahresanfang). Unverändert auf Radwegen darf man künftig auch mit E‑Scootern unterwegs sein. Ab 1. Mai 2026 dürfen keine Personen oder Waren mehr auf E‑Scootern mitgenommen werden und bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gilt Helmpflicht. Die E‑Scooter müssen mit Blinkern und Klingel ausgestattet sein. Die Promillegrenze wird von 0,8 auf 0,5 gesenkt. (© Fxquadro | stock.adobe.com)

