Die österreichische Bundesregierung plant, das Intervall für die Pickerlüberprüfung für Autos (M1) von derzeit 3–2‑1 Jahren auf 4–2‑2–2‑1 Jahre zu verlängern. Das bedeutet, dass Neuwagen künftig erst nach vier Jahren und danach nur noch alle zwei Jahre zur Überprüfung müssen. Erst ab einem Fahrzeugalter von über zehn Jahren ist die jährliche Kontrolle vorgeschrieben. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger entlastet und die Bürokratie reduziert werden, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden, so die Regierungsankündigung. Zudem wird die bisherige Aufbewahrungspflicht für das Pickerl-Gutachten, die aktuell fünf Jahre beträgt, überprüft und möglicherweise gekürzt. Lkw (N1, N2, N3) und Autobusse (M2, M3) unverändert jährlich zur § 57a-Begutachtung. (© Robert Kneschke | stock.adobe.com)

