Um Infek­ti­ons­ket­ten zu unter­bre­chen, wur­den Betrie­be auf­ge­ru­fen, eige­ne Test­stra­ßen bzw Test­ein­rich­tun­gen zu eta­blie­ren und ihren Mit­ar­bei­te­rIn­nen, aber auch betriebs­frem­den Per­so­nen, kos­ten­lo­se Anti­gen-Tests und PCR-Tests anzu­bie­ten. Unter­neh­men erhal­ten für jeden durch­ge­führ­ten und gemel­de­ten Anti­gen-Test und PCR-Test einen pau­scha­len Kos­ten­bei­trag des Bun­des von 10 Euro. Der Kos­ten­bei­trag wird als Ein­mal­be­trag quar­tals­wei­se im Nach­hin­ein über die AWS aus­be­zahlt. Antrag­stel­lun­gen dafür kön­nen erst­mals ab 1. Mai 2021 (bis Ende Mai) vor­ge­nom­men wer­den für das ers­te Quar­tal sowie im Juli 2021 für das zwei­te Quar­tal. Unter­neh­men ab 51 Beschäf­tig­ten kön­nen sich an die Test­platt­form des Bun­des anbinden.

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