Der Umwelt­aus­schuss des EU-Par­la­ments hat sich zur Regu­lie­rung der Typen­ge­neh­mi­gung von Kraft­fahr­zeu­gen und Moto­ren, auch Euro 7 genannt, posi­tio­niert. Die Abge­ord­ne­ten einig­ten sich auf neue Emis­si­ons­li­mits und tech­ni­sche Anfor­de­run­gen für Kraft­fahr­zeu­ge, Bus­se und Lkw. Eben­so wer­den erst­mals auch Grenz­wer­te für Nicht-Abgas­emis­sio­nen fest­ge­legt. Das betrifft zum Bei­spiel Par­ti­kel, die durch den Abrieb von Rei­fen und Brem­sen ent­ste­hen. Außer­dem wer­den Min­dest­leis­tungs­an­for­de­run­gen für die Dau­er­halt­bar­keit von Elek­tro­au­to­bat­te­rien ein­ge­führt und stren­ge­re Anfor­de­run­gen an die Lebens­dau­er von Fahr­zeu­gen vor­ge­schrie­ben. Das Ple­num wird vor­aus­sicht­lich im Novem­ber 2023 über das Ver­hand­lungs­man­dat des euro­päi­schen Par­la­ments für die Tri­log­ver­hand­lun­gen abstimmen.

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