Die EU-Kommission schlägt vor, wie schon im Frühjahr 2020, die Gültigkeit von Zertifikaten, Bescheinigungen, Lizenzen sowie periodischen Überprüfungen und Trainings, die im EU-Recht geregelt sind, zu verlängern. Umfasst sind Straßen‑, Schienen‑, Binnenschifffahrts- sowie Seeverkehr. Da es aufgrund der Pandemie nicht möglich sein kann, diese Bescheinigungen zu verlängern, soll die Gültigkeit aller Urkunden, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. April 2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden, verlängert werden. Das gilt zB für Führerscheine, Fahrerqualifizierungsnachweise, Gemeinschaftslizenzen, technische Überprüfungen, Sicherheitsbescheinigungen von Eisenbahnunternehmen ua. Rat und Parlament müssen noch zustimmen, damit die Regelung in Kraft treten kann.
Abonnieren
Anmelden
0 Comments