Die EU-Kom­mis­si­on hat ihren Vor­schlag zum kom­bi­nier­ten Güter­ver­kehr prä­sen­tiert, wel­cher die Wett­be­werbs­fä­hig­keit die­ses Bereichs gegen­über dem rei­nen Stra­ßen­ver­kehr ver­bes­sern soll. Unter­neh­men, wel­che nach­wei­sen kön­nen, dass sie mit kom­bi­nier­tem Trans­port min­des­tens 40 Pro­zent der nega­ti­ven Effek­te eines rei­nen Güter­trans­ports auf der Stra­ße redu­zie­ren kön­nen, wer­den stär­ker unter­stützt. Zusätz­lich zu bereits bestehen­den Maß­nah­men wer­den Aus­nah­men von Wochenend‑, Fei­er­tags- und Nacht­fahr­ver­bo­ten für Lkw-Trans­por­te, wel­che die letz­te oder ers­te Teil­stre­cke eines kom­bi­nier­ten Ver­kehrs­trans­ports über­neh­men, genannt. Zudem sol­len die Mit­glieds­staa­ten ver­pflich­tet wer­den, die Kos­ten für Frei-Haus-Lie­fe­run­gen ua durch erleich­ter­te Auf­la­gen inner­halb von sie­ben Jah­ren um 10 Pro­zent zu reduzieren.

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