Wer in einem EU Land sei­nen Füh­rer­schein ver­liert, soll auch in ande­ren Mit­glied­staa­ten nicht fah­ren dür­fen. Der grenz­über­schrei­ten­de Füh­rer­schein­ent­zug soll bei Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen, bei Fah­ren unter Ein­fluss von Alko­hol und Dro­gen sowie bei Unfäl­len mit Toten gel­ten. Die EU-Ver­kehrs­mi­nis­ter einig­ten sich nun auf eine all­ge­mei­ne Aus­rich­tung. Die Füh­rer­schein­ent­zugs­richt­li­nie ist das letz­te Dos­sier aus dem Stra­ßen­ver­kehrs­si­cher­heits­pa­ket der EU-Kom­mis­si­on bei dem inter­in­sti­tu­tio­nel­le Ver­hand­lun­gen (Tri­lo­ge) begin­nen kön­nen bzw. bereits im Gan­ge sind. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re die EU-Füh­rer­schein­richt­li­nie und die Richt­li­nie über den grenz­über­schrei­ten­den Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen über im Stra­ßen­ver­kehr gefähr­den­de Ver­kehrs­de­lik­te. Die Fina­li­sie­rung soll unter pol­ni­scher Prä­si­dent­schaft im ers­ten Halb­jahr 2025 erfolgen.

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